Der Nichtrauchertarif bei Lebensversicherungen ist deutlich günstiger. Doch Vorsicht: Wer hier mogelt, riskiert, dass die Versicherung die Zahlung verweigert. Das macht ein Urteil des Landgerichts Coburg deutlich. In dem betreffenden Fall hatte eine Frau im Jahr 2003 bei ihrem Lebensversicherer einen Nichtrauchertarif abgeschlossen. Im Antragsformular hatte sie die Frage verneint, ob sie in den letzten zwei Jahren geraucht hatte. Nachdem die Frau an Lungenkrebs verstorben war, wurde der Versicherer misstrauisch und forschte nach. Das Ergebnis: Die Frau hatte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geraucht und das gegenüber ihren Ärzten auch zugegeben. Der Fall landete vor Gericht, nachdem der Erbe kein Geld bekommen hatte. Die Richter gaben der Versicherung Recht (AZ: 11 0 220/06).
Jul 18





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